ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich

Der Shopbetreiber ist Mieter eines Ladenlokals an der Lagerstrasse 102, 8004 Zürich. In diesem Ladenlokal räumt der Shopbetreiber mehreren “Macher*innen” die Möglichkeit ein, ihre Produkte auszustellen und zu verkaufen. Das System des Ladenlokals beruht darauf, dass sich die verschiedenen Macher gemeinschaftlich um den Verkauf der Produkte kümmern und jeder seinen Beitrag für das Funkionieren leistet. Der Shopbetreiber wählt die verschiedenen Macher*innen aus und ist verantwortlich für die administrativen und organisatorischen Belange im Laden.

Vertragsgegenstand

1.  Der Macher erhält durch einen Mietvertrag oder auf Kommission Anrecht auf einen Teil der Ausstellungsfläche, um seine Produkte zu verkaufen.

2.  Der Macher hat die Möglichkeit freiwillig im Ladenlokal zu arbeiten und die Produkte sämtlicher Macher dabei zu verkaufen.

3.  Der Shopbetreiber garantiert dem Macher, dass es potenziellen Kunden zu den genannten Öffnungszeiten möglich ist, die Produkte der Macher einzusehen.

4.  Der Shopbetreiber garantiert, dass den Produkten so gut wie möglich Sorge getragen wird.

Fixkostenanteil

Wer im Laden freiwillig arbeitet, bezahlt weniger Miete und verdient 10% am Verkauf eines Produktes. Es gibt verschiedene Modelle von Studenansätzen.

Aufteilung vom Umsatz

Bei Miete: Der Macher bekommt 90%* seiner verkauften Waren im Ladenlokal. Der Verkäufer bekommt 10%.

Auf Kommission:  50%* an den Macher/ 50% an die Macherei (inkl. 10% an den Verkäufer).

*Die Kosten des Kassensystems für Kartenzahlungen trägt der Macher. Bei Barzahlungen fallen keine Gebühren an.

Waren

Der Macher stellt dem Shopbetreiber sämtliche zum Verkauf angebotenen Waren unentgeltlich zur Verfügung. Jeder Warenlieferung ist ein Lieferschein (Artikelname, Menge, Grösse, Preis etc.) beizulegen.

Haftung

1.  Bei einem Raubüberfall, Einbruch, Brand oder Wasserschaden übernimmt der Shopbetreiber die Haftung für alle im Laden vorhandenen Produkte des Machers. Ausgeschlossen sind private Gegenstände (z.B. Portemonnaie, Bargeld, usw.)

2.  Der Macher muss durch einen Lieferschein oder persönliche Buchhaltung nachweisen können welche Produkte zum Zeitpunkt des Schadens im Laden waren.

3.  Der Macher haftet im Fall eines einfachen Diebstahls und Schadens durch Dritte selbst für seine Produkte.

Umtausch

Wir gewähren unseren Kunden die Möglichkeit gekaufte Ware innerhalb von 14 Tagen gegen Vorlage des Kassenbons und der Warenetikette(n) umzutauschen. Auf reduzierte Ware besteht kein Umtauschrecht.

Rechtsgültigkeit

Die Macherei behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und diese als neuere Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGBs werden mit der Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig.

Die Macherei, Zürich 01.05.2017